WMF AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht

Das Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG wurde vor dem Landgericht Stuttgart vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 58,37 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie wurde um einen Betrag von 13,63 Euro je Stammaktie auf nunmehr EUR 72,00 sowie um 12,63 Euro je … WMF AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht weiterlesen